Hygieneplan


Hygienepläne sind innerbetrieblich festgelegte Verfahrensweisen, die regeln, wie gesetzliche Vorgaben und Hygieneempfehlungen vor Ort umzusetzen sind. Seit 2001 sind sie für alle Einrichtungen im Gesundheitswesen verbindlich.

Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG, am 01.01.2001) sind Gemeinschaftseinrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, aber auch Kindergärten, Schulen, ambulante Pflegedienste und Dialyseeinrichtungen verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.

Die Inhalte sind vom Gesetzgeber nicht detailliert vorgeschrieben, werden jedoch durch Kontrollorgane wie etwa den öffentlichen Gesundheitsdienst überprüft.

In den Kliniken des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. ist der Hygieneplan als Intranet-Version im Qualitätshandbuch hinterlegt und somit allen Mitarbeitern jederzeit zugänglich.
 
Er basiert auf den Empfehlungen und Richtlinie der KRINKO am  Robert Koch-Institut, dem IfSG, der MedHygV, den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen, die Hygiene beeinflussenden gesetzlichen (MPG, LMHV, TrinkwV u.v.m.) Bestimmungen.

 

Aktuelle Termine



21.11.2024   16:00 Uhr

Arbeitskreis der Pankreatektomierten e.V.


Impfungen vor/nach Bauchspeicheldrüsen-OP‘s [ ... mehr]


22.11.2024   08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Erster Neumarkter Pflegefachtag


Der selbstbestimmte Patient [ ... mehr]


26.11.2024   11:00 Uhr bis 13:00 Uhr

FreyLife: Mittagstisch


Sie können oder wollen nicht immer selbst kochen? Sie Essen gerne in Gesellschaft? [ ... mehr]


28.11.2024   14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

FreyLife: Spielenachmittag


Das Spiel ist so notwendig für das menschliche Leben wie das Ausruhen. [ ... mehr]


29.11.2024   09:00 Uhr

FreyLife: Strickkreis


Ich stricke mir die Welt, wie sie mir gefällt! [ ... mehr]



weitere Termine

Wir brauchen Ihre Zustimmung

Wir verwenden für die Auswertung der Zugriffe auf unsere Internetseite den Webanalysedienstes Google Analytics mit Sitz in den USA. Ich willige ein, dass für die Auswertung der Zugriffszahlen Google Analytics genutzt werden darf und der dafür notwendige Cookie gesetzt werden darf. Mit Ihrer Einwilligung stimmen Sie einer Datenübermittlung in die USA gem. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO zu. In der USA gilt möglicherweise ein geringeres Datenschutzniveau als in der EU.

Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.

Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.