Hygieneplan


Hygienepläne sind innerbetrieblich festgelegte Verfahrensweisen, die regeln, wie gesetzliche Vorgaben und Hygieneempfehlungen vor Ort umzusetzen sind. Seit 2001 sind sie für alle Einrichtungen im Gesundheitswesen verbindlich.

Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG, am 01.01.2001) sind Gemeinschaftseinrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, aber auch Kindergärten, Schulen, ambulante Pflegedienste und Dialyseeinrichtungen verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.

Die Inhalte sind vom Gesetzgeber nicht detailliert vorgeschrieben, werden jedoch durch Kontrollorgane wie etwa den öffentlichen Gesundheitsdienst überprüft.

In den Kliniken des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. ist der Hygieneplan als Intranet-Version im Qualitätshandbuch hinterlegt und somit allen Mitarbeitern jederzeit zugänglich.
 
Er basiert auf den Empfehlungen und Richtlinie der KRINKO am  Robert Koch-Institut, dem IfSG, der MedHygV, den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen, die Hygiene beeinflussenden gesetzlichen (MPG, LMHV, TrinkwV u.v.m.) Bestimmungen.

 

Aktuelle Termine



30.10.2024   09:00 Uhr bis 10:00 Uhr

FreyLife: Vortrag zum Tag des Schlaganfalls


Ein Schlaganfall trifft nie einen Menschen allein! [ ... mehr]


05.11.2024   15:00 Uhr

FreyLife: Das Leben läuft nicht immer rund!


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07.11.2024   14:00 Uhr

FreyLife: Stadtrundfahrt


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08.11.2024   09:00 Uhr

FreyLife: Strickkreis


Ich stricke mir die Welt, wie sie mir gefällt! [ ... mehr]


12.11.2024   11:00 Uhr bis 13:00 Uhr

FreyLife: Mittagstisch


Sie können oder wollen nicht immer selbst kochen? Sie Essen gerne in Gesellschaft? [ ... mehr]



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