
Hygieneplan
Hygienepläne sind innerbetrieblich festgelegte Verfahrensweisen, die regeln, wie gesetzliche Vorgaben und Hygieneempfehlungen vor Ort umzusetzen sind. Seit 2001 sind sie für alle Einrichtungen im Gesundheitswesen verbindlich.
Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG, am 01.01.2001) sind Gemeinschaftseinrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, aber auch Kindergärten, Schulen, ambulante Pflegedienste und Dialyseeinrichtungen verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.
Die Inhalte sind vom Gesetzgeber nicht detailliert vorgeschrieben, werden jedoch durch Kontrollorgane wie etwa den öffentlichen Gesundheitsdienst überprüft.
In den Kliniken des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. ist der Hygieneplan als Intranet-Version im Qualitätshandbuch hinterlegt und somit allen Mitarbeitern jederzeit zugänglich.
Er basiert auf den Empfehlungen und Richtlinie der KRINKO am Robert Koch-Institut, dem IfSG, der MedHygV, den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen, die Hygiene beeinflussenden gesetzlichen (MPG, LMHV, TrinkwV u.v.m.) Bestimmungen.
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